Eine umfassende Beratung erfolgt in drei Schritten:
Zunächst erfassen wir gemeinsam Ihre gegenwärtige Situation sowie das von Ihnen verfolgte Ziel. Erst wenn ich Ihr Problem vollständig erfasst habe, kann ich Ihnen die möglichen Strategien zur Erreichung Ihres Ziels darstellen.
Hierbei ist es mir wichtig, dass ich Ihnen die Handlungsalternativen eingehend und verständlich vermittele. Bei der Besprechung des weiteren Vorgehens ist mir eine vollständige Aufklärung über die bestehenden Risiken ebenfalls wichtig.
Erst wenn Sie als Mandant die etwaig bestehenden Unwägbarkeiten der Handlungsalternativen kennen, können Sie eine Entscheidung für die weitere Vorgehensweise treffen.
Schlussendlich setzen wir gemeinsam den besprochenen Lösungsweg um. Sie als Mandant sind währenddessen jederzeit über den Sachstand informiert. Hierdurch können wir auf aktuelle Entwicklungen jederzeit reagieren und ggf. unser Vorgehen anpassen.
Die Erfahrung zeigt, dass Unternehmer und Privatpersonen viel Geld sparen können, wenn sie sich im Vorfeld der Aufnahme einer unternehmerischen Tätigkeit beraten lassen. Auf diese Weise können Problemfelder im Vorfeld der Entstehung von Streitigkeiten ausgeräumt werden. Nutzen auch Sie diese Chance und informieren Sie sich über das breite Spektrum meiner Beratertätigkeit!
Als seit über 10 Jahren bei allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten zugelassener Rechtsanwalt setze ich mich selbstverständlich auch vor Gericht für Ihr Recht ein. Wichtig für mich ist dabei eine umfassende Aufklärung über Chancen und Risiken von Gerichtsprozessen sowie eine durchgehende Transparenz hinsichtlich der entstehenden Kosten.
Mein starkes Interesse für wirtschaftliche Fragen und Zusammenhänge hat mich schließlich zur Insolvenzverwaltung gebracht. Seit meiner Zulassung als Rechtsanwalt habe ich Insolvenzverfahren begleitet. Von zahlreichen Amtsgerichten in Bayern werde ich regelmäßig als Gutachter, Sachwalter und Insolvenzverwalter bestellt und saniere in diesem Zusammenhang erfolgreich Unternehmen.